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Übersetzung des Entwurfs für die Tryker-Verfassung


Author Message
Written on: 04. 04. 2013 14:32
Chanchey
Topic creator
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Posts: 1578
Hallo zusammen,

auf der letzten Sitzung in Windermeer (DE) ging es um die Tryker-Verfassung. Der Vorschlag kam von den Taliari aus Avendale (FR). Ich möchte hier kurz die Grobübersetzung posten, um eine Diskussion zu ermöglichen.

(Das ist aus dem Chatlog der Versammlung zusammengeschnippelt, also nicht wundern, wenn es sich etwas rustikal liest icon_smile.gif

Gut, also der Verfassungsentwurf umfasst zwei Bücher, Buch 1: Die Souveränität der Föderation und Buch 2: Die politischen Kräfte.
Buch 1 weist keine Änderungen zu früher auf. Hier sind das Staatssymbol, das Territorium, der Name des Staates, die Grundwerte etc. festgesetzt.
Buch 2 hat vier Kapitel: Exekutive, Legislative, Judikative und Nicht-Bürger. Zur Exekutive gehören der Gouverneur und die Thenkard'ali.

Artikel 8: Der Gouverneur garantiert die Verfassung und die Einheit des Volkes von Neu-Trykoth.

Artikel 9.1: Der Gouverneur ist das Oberhaupt des Staates von neu Trykoth.
Artikel 9.2: Der Govuerneur kann ein Veto einlegen gegen eine legislative Entscheidung sowie der nationalen Versammlung als auch der REgionalversammlungen, muss dies aber begründen. Und zwar schriftlich vor den Taliari und den Kard'ali. Kard'ali sind die drei Berater, die den Städten zugeordnet sind.
Artikel 10: Der Gouverneur muss ein gebürtiger Tryker sein und Bürger von Neu-Trykoth.

Artikel 11: Jeder Trykerbürger kann den Gouverneur wählen.

Artikel 12.1: Der Gouverneur wird von allen Bürgern für 5 Jahre Jenas gewählt.
Artikel 12.2: Der Gouverneur kann durch eine 2/3 Mehrheit durch die föderale Versammlung (also nationale Ebeben) abgesetzt werden.

Artikel 13.1 Der Gouverneur muss vor Amtsantritt einen Eid ablegen.
Artikel 13.2 geht um den Schwur, das kürze ich mal.

Artikel 14.1 Wenn der Gouverneur sein Amt nicht ausüben kann, dann übernimmt ein gewähltes MItglied der Thenkard'ali das Amt für ein jahr Jenas. Innerhalb dessen muss eine Neuwahl stattfinden, falls der Gouverneur sein Amt nicht wiederaufnehmen kann.
14.2 Gründe fürs Nicht-Ausüben-Können sind Tod, Koma, Verschwinden, Entlassung

15.1: Der Gouverneur ist der Chef der föderalen Armee.
15.2 Der Gouverneur repräsentiert die Föderation auf der Ebene der Diplomatie. Er ist autorisiert, offizielle Staatsverträge zu unterschreiben.
15.3 Der Gouverneur unterschreibt die Verträge, die von der föderalen Versammlung erlassen wurden.
15.4 Der Gouverneur ist der Oberste Verwalter von Fairhaven.

Artikel 16: Der Gouverneur kann gesetzestexte der föderalen Versammlung vorschlagen.

Artikel 17: Der Gouverneur kannauch ein Referendum des Volkes zu einem Gesetz vorschlagen.
Written on: 04. 04. 2013 14:35
Chanchey
Topic creator
registered since: 09.04.2005
Posts: 1578
Thenkard'ali

18.1 Der Thenkard'ali ist aus den drei Kard'ali zusammengesetzt. Ein Kard'al muss Trykerbürger sein.
18.2 Jeder Kard'al muss einer Stadt zugeordnet sein: Windermeer, Crystabell oder Avendale.
18.3 Jeder Kard'al berät den Gouverneur und begleitet die Entscheidungen der regionalen Versammlungen.
18.4 der Kard'al kann gesetze vorschlagen bei den regionalen Versammlungen.
18.4 Jeder Kard'al setzt die Entscheidungen der regionalen Versammlungen um

19.1 Jeder Kard'al wird vom Gouverneur für eine Stadt vorgeschlagen. Er wird erst dann kard'al, wenn die regionale Versammlung dem zustimmt mit einfacher Mehrheit. Wenn die Versammlung ablehnt kann der Gouverneur eine Volksabstimmung der Bürger der Stadt verlangen oder muss einen neuen vorschlagen.
19.2 Ein Kard'al ist für 5 jahre JEnas im Amt
19.3 Ein Kard'al kann mit 2/3 mehrheit der Stimmen der Taliari der Stadt abgesetzt werden.
19.4 Im Falle dass ein Kard'al abgesetzt wird, muss der Gouverneur einen neuen vorschlagen oder kann die Entscheidung der Taliari durch eine Volksabstimmung der Bürger der Stadt bestätigen lassen.

20.1 Ein kard'al kann jederzeit durch den Gouverneur abberufen werden.
20.2 Der Gouverneur muss seine Gründe dafür angeben.

Hmm, da seh ich ein Problem, ich bin nämlich fast immer der einzige Taliar... Also könnte ich quasi immer mit einfacher Mehrheit den Kard'al absetzen.
Written on: 04. 04. 2013 14:44
Chanchey
Topic creator
registered since: 09.04.2005
Posts: 1578
Legislative

FÖDERALE VERSAMMLUNG:
Artikel 21 Die föderale Versammlung hat ihren Sitz in Fairhaven.
21.1 die föderale Versammlung beschließt Gesetze für die Föderation mit einfacher Mehrheit.
21.2 Die Gestze werden durch den Gouverneur umgesetzt.
21.3 Jedes Gesetz, das die Verfassung ändert muss mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden und vom Gouverneur bestätigt werden.
21.4 Die Föderale Versammlung hat ein mandat von 5 jahren Jenas.

Artikel 22: Die föderale Versammlung besteht aus den förderalen Abgeordneten unter dem Vorsitz des Gouverneurs.
22.1 die föderalen Abgeordneten werden von den Regionalversammlungen gewählt.
22.2 Die föderalgen Abgeordneten (Ich kürze das mal als FAs ab) sind 3 pro Regionalversammlung.
22.3 die FAs verfügen über die legislative Macht der Föderation und haben stimmrecht und recht, Gesetze vorzuschlagen.
22.4 Die föderale Versammlung wird vom Gouverneur geleitet oder im Falle seiner Abwesenheit durch einen FA durch Auslosen.

PROBLEME:
Sonstige Gesetze müssen nicht vom Gouverneur bestätigt werden?

REGIONALE VERSAMMLUNGEN

Artikel 23: Regionale Versammlungen: eine regionale Versammlung rerpäsentiert eine Stadt von Neu-Trykoth und ist zusammengesetzt aus den Taliari. Sie hat ein Mandat von 5 Jahren Jenas.
23.1 Die Regionalversammlungen sind frei, sich zu organisieren.
23.2 Die Taliari schlagen vor und stimmen ab über die Gesetze der Stadt mit einfacher Mehrheit.
23.3: Die gesetze werden vom Kard'al umgesetzt.
23.4 Es gibt drei Versammlungen: Windermeer, Avendale und Crystabell. Fairhaven wird direkt von der Gouverneurin geleitet.
23.5 Jede Regionalversammlung bestimmt einen ersten Taliar, der die sitzungen leitet, auf die Einhaltung der Werte pocht. Er wird von den Taliari mit einfacher Mehrheit gewählt blablubb...

Artikel 24
24.1 Die Kandiaten für einen Posten als Taliar müssen Teil einer Bürgergilde sein und auch Bürger der Föderation.
24.2 Die Kandidaten auf einen Posten als Taliar müssen von ihrer Gilde akzeptiert sein.
24.3. Eine Bürgergilde kann nur einen Taliar haben. Sein Stellvertreter, von derselben Gilde, kann ihn auf Versammlungen vertreten.
24.4 Die Taliari und ihre Vertreter müssen schwören: "ich schwöre, dem Volk der Tryker zu dienen, den Werten Freiheit, Gleichheit und Teilen treu zu sein, der Nation der Tryker, den Gesetzen der Föderation, der Verfassung."

PROBLEME:
Artikel 23: Die kann nicht aus den Taliari zusammengesetzt sein, wenn's nur einen gibt...
23.5: Also da muss ich nochmal intervenieren. Das können die in Avendale so machen, aber wir machen das anders - das funktioniert so bei uns ja auch nicht.

STIMMEN

Artikel 25 Eine Stimme muss geheim und gleich sein.
25.1 Jeder Abstimmungsteilnehmer hat dieselbe Stimmenanzahl.
25.2 Alle Stimmen werden in einer Urne gesammelt.
25.3 Eine einfache Mehrheit reicht aus, es sei denn, die Verfassung sieht es anders vor.
25.4 In den regionalen und föderalen Versammlungen wird über verschiedenfarbige Samen abgestimmt (blau = ja, violett = nein, schwarz = enthaltung), verteilt und eingesammelt durch den Blinden.
25.5 Für eine volksabstimmung wird auch dieses Verfahren verwendet.
25.6 Für die gouverneurswahl werden Wahlzettel mit den Namen der Kandidaten verteilt, abgestimmt wird durch Abgabe des entsprechenden Zettels. Ausgezählt wird durch beamte.

PROBLEM:
Abstimmungen regional anders gestalten, kann ja nicht jede Stadt nen Blinden haben.
Written on: 04. 04. 2013 14:47
Chanchey
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Posts: 1578
JUDIKATIVE

Kapitel 3: Judikative
Die Justiz der Föderation wird von den Taliari und den Thenkard'ali ausgeübt.

26.1 Die Bürger oder Bürgergilden können Klage erheben vor den Taliari der Stadt, zu der sie gehören.
26.2 Ein Nicht-Bürger kann auch Anklage erheben, braucht aber dafür einen Tryker-Bürger als Bürgen. Er tut auch dies vor einer Regionalversammlung.
26.3 Die Taliari stellen die Klage dem Kard'al vor, der prüft, ob die Klage zur Taliari-Justiz gehört oder der der Kard'ali.
26.4 Ist der Kard'al der meinung, dass es eine Sache der Taliar ist, dann treffen sich die Taliari der Regionalversammlung zu einem Taliar-Tribunal. Ansonstne machen das die kard'ali entsprechend. Normalerweise sind alle Gerichtsverhandlungen sachen der Taliari, es sei denn es sind ganz schwerwiegende Dinge, die die ganze Föderation betreffen.
26.5 Es kann auf jeden Fall Berufung eingelegt werden, dann geht es von den Taliari an die Kard'ali oder von den kard'ali an den Gouverneur.

Artikel 27 Die Föderale Justiz hat einen bewaffneten Arm, die Marshalls.
27.1 Jede Stadt benennt 1 bis 3 marshalls um gesuchte oder flüchtige Homins vor das Gericht zu bringen.
27.2 Die Thenkard'ali oder der Gouverneur kann die Zahl der Marshalls bestimmen, die sich um einen Flüchtling kümmern sollen.
Written on: 04. 04. 2013 14:50
Chanchey
Topic creator
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Posts: 1578
NICHTBÃœRGER

Sektion 1: Die Bewohner des Seenlandes
28.1 Als Bewohner des Seenlandes gelten jene Nicht-Bürgergilden, die ihre Gildenhalle im Seenland haben oder jene Homins, die ihre Wohnung hier haben.
28.2 Die Seenlandbewohner sind von freier Geburt. Nichts kann ihre Freiheit brechen. Außer den politschen rechten (Stimmen, Zugriff auf gewählte mandate und föderalen Aufgaben) werden sie als gleich betrachtet und haben dieselben Rechte, Pflichten und Schutz wie die Trykerbürger
28.3 Die Gilde,n die ihre Gildenhalle im Seenland haben, werden als Seenlandbewohner-Gilden bezeichnet.

Artikel 29. Die Seenlandbewohner-Gilden können einen offiziellen Repräsentanten bei der Föderation haben, den Talalochi.
29.1 die Seenlandbewohner-Gilden können verlangen einen Talalochi bei den Regionalversammlungen zu haben, die bei den Versammlungen mitstimen können.
29.2 Diese gilden können nur bei EINER Regionalversammlung mitwirken.
29.3 Ein Talalochi muss bei seiner Gilde anerkannt sein.
29.4 Eine Gilde kann nur einen Talalochi haben. Sein vertreter, von derselben Gilde kann ihn vertreten.
29.5 Die Talalochi dürfen nur mitwählen bei folgenden Themen: Lokale Stadt-Dinge, Lokale Wirtschaft und Festveranstaltungen.

Sektion 2: Die Homins
Artikel 30: Die Föderation von Neu-Trykoth respektiert Die Hominrechtscharta von 2518
Artikel 31: Die Versklavung von Homins und Primitiven (Momos, Gibbais, Cutes und Frahars) ist verboten.
Written on: 05. 04. 2013 10:35
seternulon
registered since: 04.07.2011
Posts: 111
Eine Frage wie ist die Rechtstellung der Stämme, früher hat doch einige Stämmen ein eigenen Thaliar und Stimmrecht im Hohen Rat. Wie wird das in Zukunft geregelt?
Written on: 05. 04. 2013 14:37
yussif
registered since: 06.12.2011
Posts: 33
Das Problem mit Artikel 23. ist durchaus verzwickt. Eventuell könnte die Regionalversammlung aus gewählten Bürgervertretern von Windemeer bestehen. Also auch Gildenneutrale Homins die in Windemeer wohnen. Diese Vertreter brauchen dann sicher auch eine andere Bezeichnung und würde somit etwas Durcheinander in die Verfassung bringen. Man müsste eine Ausnahmeregelung mit einbauen, welche genau unseren Fall, dass nur ein Taliar die Regionalversammlung bildet, regelt.

Gesetze die nicht die Verfassung ändern würden dann extra in ein anderes Gesetzbuch aufgenommen? Gelten daher nur in bestimmten Fällen/Bereichen und müssten daher von ven Betroffenen bestätigt werden oder nicht?
Written on: 05. 04. 2013 21:24
wasari
registered since: 14.11.2005
Posts: 751
Hier mein erster Senf:

Änderungen in Artikel 14.1:
Wenn der Gouverneur sein Amt nicht mehr ausüben kann, dann übernimmt ein gewähltes MItglied der Thenkard'ali das Amt für längstens ein Jahr Jenas.

Änderung in Artikel 19.3:
Taliari ersetzen durch Regionalversammlung

"Chanchey" wrote:

PROBLEME:
Sonstige Gesetze müssen nicht vom Gouverneur bestätigt werden?

Ist das nicht durch Artikel 9.2 gelöst?
"Chanchey" wrote:

Der Govuerneur kann ein Veto einlegen gegen eine legislative Entscheidung sowie der nationalen Versammlung als auch der REgionalversammlungen, muss dies aber begründen.


Artikel 23 habe ich komplett angepasst:

Artikel 23: Regionalversammlungen
23.1. In den Städten Windermeer, Avendale und Crytabell haben die drei Regionalversammlungen ihren Sitz.
23.2. Ãœber eventuelle weitere Mitglieder hinaus sind die Taliari automatisch Mitglied der Regionalversammlung ihrer Stadt.
23.3. Die Regionalversammlungen haben ein Mandat von 5 Jahren Jenas.
23.4. Die Mitglieder der Regionalversammlungen schlagen Gesetze für ihre Städte vor und stimmen darüber ab.
23.5. Die Regionalversammlungen bestimmen ihre drei Abgeordneten für die Föderale Versammlung.
23.6. Darüber hinaus können die Städte ihre Regionalversammlungen über eine eigene Gesetzgebung/Stadtordnung frei organisieren. Diese Ordnung muss vom zuständigen Kard’al bestätigt werden. Der Gouverneur hat ein Vetorecht.

Das Seenland ist eine Föderation, wie zum Beispiel die Bundesreepublik Deutschland. Die einzelnen Bundesländer haben eigene Verfassungen, die Landtage kommen leicht unterscheidlich zustande, Volksbefragungen werden unterschiedlich durchgeführt... Warum also nicht auch im Seenland? Mein Artikel 23.6. lässt dies zu.

In Artikel 25.4. "regionalen und" streichen und dafür neuen Artikel 25.7. aufnehmen:
"25.7. Den Regionalversammlungen wird empfohlen dieses Verfahren zu übernehmen."

Änderungen in Artikel 26:
"Taliari" durch "Regionalversammlungen" ersetzen, wo diese gemeint ist.

Es fehlt Artikel 32:
Artikel 32: Die Föderation von Neu-Trykoth respektiert den Vertrag der vier Länder.

Insgesamt ist es natürlich schwer einen Gesetzestext in seiner ganzen Tragweite zu beurteilen, wenn er in verschiedenen Sprachen existieren muss und hier "nur" in Grobübersetzung vorliegt (kein Vorwurf). Durch sprachliche Feinheiten und deren Auslegung haben unsere Gerichte mehr als genug Arbeit. Es kann aber auch spannend werden, zu diskutieren, wie welche Formulierung wirklich gemeint war.

Nimm dir Zeit, um zu träumen.
Das ist der Weg zu den Sternen.
Written on: 05. 04. 2013 22:42
yussif
registered since: 06.12.2011
Posts: 33
Ich finde Wasaris Veränderungen und Ergänzungen sehr gut. Auch das angesprochene Problem der verschiedenen Sprachen und dass Vieles nicht sinngemäß immer richtig übersetzt werden kann, macht es sehr schwer etwas Einheitliches zu gestalten. Aber denke schon, dass es möglich ist einfache und klare Worte zu formulieren um große Interpretationsrahmen zu vermeiden.
Written on: 07. 04. 2013 14:33
Chanchey
Topic creator
registered since: 09.04.2005
Posts: 1578
Vielen Dank für eure Hilfe und Kommentare icon_smile.gif

Ich habe die Bedenken und Vorschläge auf Englisch übersetzt und Luth geschickt. Er sieht keine großen Probleme bei der Implementierung und wird es in Avendale vorschlagen.

Er sagte allerdings auch, dass der Vertrag der vier Länder und den Franzosen sehr unbeliebt ist. Das wird spannend, ob wir den durchkriegen oder nicht.

Falls jemand den Vertrag nicht kennt:
http://atys.ryzom.com/projects/pubde/wiki/CE_Vertrag_der_4_Laender

Eigentlicher Kern, der für uns entscheidend ist, ist Abschnitt III, der sich um Außenposten dreht. Eine Verwicklung der Nationen in Außenposten halte ich für fatal.